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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SPORT-ADDON

  1. BEGRIFFSDEFINITIONEN

  • „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: Bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • „Firma“: Bezeichnet die Firma ADDON SPORT.

  • „Partei(en)“: Bezieht sich einzeln auf das Unternehmen oder den Kunden und insgesamt auf das Unternehmen und den Kunden.

  • „Kunde“: Bezieht sich auf jeden professionellen Kunden oder Verbraucher.

  • „Angebot“: Bezieht sich auf den Status des vom Unternehmen auszuführenden Auftrags mit der Preisschätzung.

  • „Spezifikationen“: Bezieht sich auf das Dokument, das alle Voraussetzungen enthält, die der Kunde vor der Installation des Golfsimulators erfüllen muss.

  • „Service“: Bezieht sich zusammen auf die Herstellung der Anlage und deren Installation beim Kunden vor Ort.

  • „Installation“: Bezieht sich auf die von ADDON SPORT im Hinblick auf die Spezifikationen des Kunden hergestellte Baugruppe, bei der alle ausgewählten oder hergestellten Geräte zusammengebaut werden und die den Golfsimulator als Ganzes darstellt.

  • „Ausstattung“: Bezieht sich auf alle Elemente, die die Durchführung der Installation ermöglichen, wie z. B. die verwendete Software, die Radargeräte, Planen, Vorhänge oder Schutzkissen sowie den Empfangs- und Thekenbildschirm.

  • „Software“: Bezieht sich auf die Ausrüstung, die es der angeschlossenen Person ermöglicht, in das Spiel des Golfsimulators einzutauchen.

  • „Auftrag“: Bezeichnet die Zustimmung des Kunden, ADDON SPORT mit der beschriebenen Leistung und gemäß den Vorgaben des Kostenvoranschlags zu beauftragen.

  • „Standort“: Bezieht sich auf den Ort, an dem die Installation beim Kunden eingerichtet wird.

  • „Abnahmebericht“: Bezieht sich auf das von den Parteien gemeinsam unterzeichnete Dokument am Ende der Installation der Installation und der Konfiguration der Ausrüstung, mit dem der Kunde die Konformität der Installation mit seinen Erwartungen bescheinigt.

 

  1. ZWECK UND UMFANG

Diese Allgemeinen Servicebedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen sich ADDON SPORT verpflichtet, den Service wie unten definiert im Namen eines Kunden bereitzustellen.

 

ADDON SPORT, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 2000 Euro, eingetragen im Wiener Handelsregister unter der Nummer 817 582 745, mit Sitz in 679 rue le chatelier, 38090 in Vaulx-Milieu, vertreten durch Guillaume SAUZET in as Vorsitzender, seine individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet FR39817582745.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle beim Unternehmen aufgegebenen Bestellungen und haben Vorrang vor allen Bedingungen, die das Unternehmen nicht ausdrücklich akzeptiert, und insbesondere vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, es sei denn, das Unternehmen hat zuvor eine schriftliche Ausnahmevereinbarung getroffen.

 

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde vollständig und vorbehaltlos mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die ihm das Unternehmen zusammen mit dem Kostenvoranschlag und den Spezifikationen mitteilt, die vor jeder Intervention erstellt wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Angebot hat Letzteres Vorrang.

 

Der Verkauf gilt mit dem Datum der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden als abgeschlossen.

 

Der Kunde kann sich direkt an das Unternehmen wenden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

 

SPORT-ADDON

679 rue le Chatelier

38090 Vaulx Mitte

Tel: 0972130526

E-Mail-Adresse: contact@addonsport.com

  1. DEFINITION DES SERVICE

Das Unternehmen ist auf die Entwicklung, Installation und den Verkauf von Golfsimulatoren spezialisiert.

Bei den zum Verkauf angebotenen Produkten handelt es sich um maßgeschneiderte Installationen, die aus einer Reihe von Geräten sowie vernetzten und intelligenten Objekten bestehen und mit Software betrieben werden, sodass der Kunde Golf spielen kann, indem er seine Leistung kennt und bewertet.

In diesem Sinne bietet es seinen Kunden:

  • Die Realisierung von Golfsimulatoren erfolgt durch die Realisierung einer Installation, die aus einer Reihe von Geräten besteht und mit der Verwendung spezifischer Software verbunden ist[AD2] , entsprechend den Bedürfnissen des Kunden ausgewählt;

  • Die Installation des hergestellten Golfsimulators beim Kunden sowie die Konfiguration der zugehörigen Software;

  1. AUFTRÄGE

4.1. Auftragserteilung

Um eine Bestellung aufzugeben, kontaktiert der Kunde das Unternehmen auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen, um es über seine besonderen Bedürfnisse zu informieren.

Nach diesem Austausch besucht das Unternehmen, wenn es dies für erforderlich hält, die Orte, an denen der Kunde den Golfsimulator installieren möchte, und zwar gegebenenfalls in Anwesenheit des Architekten, falls sich die Website im Bau befindet.

Unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden und unter Berücksichtigung der praktischen Zwänge, die bei der Besichtigung vor Ort festgestellt wurden, sendet das Unternehmen dem Kunden ein Angebot mit detaillierten Angaben zu allen bereitgestellten Geräten und einer Beschreibung der durchzuführenden Installation.

In diesem Angebot sind die Gesamtkosten für die einzelnen angebotenen Geräte und Software sowie die Installation der Installation aufgeführt. Außerdem wird die Höhe der geforderten Anzahlung angegeben.[AAA3] [GS4] [AA5] 

Das Unternehmen sendet dem Kunden außerdem eine Spezifikation, in der alle Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung beschrieben werden.

Das Angebot und die angegebenen Preise sind dreißig (30) Kalendertage ab dem Datum ihrer Zusendung an den Kunden gültig.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu überprüfen, ob die vom Unternehmen angebotenen Installationen und Geräte seinen Anforderungen entsprechen, und etwaige Fehler, Missverständnisse oder Zweifel hinsichtlich der Eignung dieses Dienstes, seine Anforderungen zu erfüllen, unverzüglich zu melden.

Das Unternehmen macht den Kunden jedoch auf die möglichen Nachteile der gewählten Ausrüstung und auf die Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam, die für deren Implementierung zu treffen sind, unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks, für den diese Ausrüstung bestimmt ist.

4.2. Bestätigung der Bestellung

Die Bestellung des Kunden wird bestätigt und wird verbindlich und endgültig, nachdem der Kunde dem Unternehmen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Angebot und die unterzeichneten Spezifikationen innerhalb von fünfunddreißig (1530) Kalendertagen nach ihrer Mitteilung an den Kunden und zusammen mit der Zahlung von zusendet Die Anzahlung erfolgt per Banküberweisung an die angegebenen Koordinaten. 

Die Bestätigung der Bestellung durch den Kunden setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

4.3. Änderung der Bestellung

Eine Auftragsänderung kann nicht berücksichtigt werden, wenn sie nicht ausdrücklich vom Unternehmen akzeptiert wurde. Falls das Unternehmen die angeforderte Änderung ausdrücklich akzeptiert, kann dies zu einer Änderung der Höhe der Bestellkosten und zur Erstellung eines neuen Angebots führen.

Die endgültige Validierung des neuen Angebots erfolgt gemäß den Bedingungen von Artikel 4.2 oben.

Der Kunde haftet weiterhin für alle anfallenden Kosten sowie für die vom Unternehmen bereits im Rahmen der Erstbestellung geleisteten Arbeitsstunden, basierend auf einem Stundensatz von 45 € ohne Steuern.

In jedem Fall kann die Änderung der Software nur innerhalb einer Frist von sechzig (60) Kalendertagen ab der Bestätigung der Bestellung im Sinne von Artikel 4.2 akzeptiert werden.

4.4. Stornierung der Bestellung

Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden kann nicht akzeptiert werden.

4.5. Hinzufügen zusätzlicher Ausrüstung

Der Kunde kann vom Unternehmen jederzeit die Hinzufügung zusätzlicher Ausrüstung zusätzlich zur ursprünglichen Bestellung verlangen. Alle Anfragen müssen vom Unternehmen schriftlich bestätigt werden. Wenn die Hinzufügung von Ausrüstung angenommen wird, führt dies zu einem neuen Angebot und stellt einen neuen Auftrag im Sinne von Artikel XX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, der allen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.

  1. RECHT AUF WIDERRUF

5.1. Rücktrittsrecht

Ist der Kunde Verbraucher oder Gewerbetreibender, hat er das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag der Rücksendung des gegengezeichneten Angebots von seiner Bestellung zurückzutreten.

5.2. Ausschluss

Für den Fall, dass sich die Dienstleistung auf die Herstellung von Waren bezieht, die nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt oder eindeutig personalisiert sind, wie z. B. die Installationen, die vom Unternehmen durchgeführt werden können und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, wird der Verbraucherkunde darauf hingewiesen, ob dies der Fall ist oder nicht Gewerbetreibender im Sinne von Artikel L.221-3 des Verbraucherschutzgesetzes, dass gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes die Widerrufsfrist keine Anwendung findet.

Das Widerrufsrecht gilt daher nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der vom Unternehmen angebotenen Dienstleistung.

  1. LIEFERBEDINGUNGEN FÃœR DEN DIENST

6.1 Laufzeit und Laufzeit

Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt sechs (6) Wochen nach Eingang des unterzeichneten Angebots beim Unternehmen.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, muss der Verbraucher bei Nichteinhaltung der Frist ab dem ersten Tag der Verspätung vor der Kündigung des Vertrags das Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein zur Vertragserfüllung auffordern innerhalb einer angemessenen Nachfrist. Gemäß Artikel L.216-9 des Verbraucherschutzgesetzes kann der Verbraucherkunde den Vertrag bei Nichterfüllung nach Ablauf dieser Frist frei kündigen.

6.2. Abschluss des Dienstes

Das Unternehmen überprüft nach der Einrichtung der Installation die ordnungsgemäße Funktion aller Geräte und die Konfiguration der Software.

Das Unternehmen übergibt dem Kunden die Bedienungsanleitung sowie gegebenenfalls das Garantiezertifikat für jedes Gerät.  

Der Service des Unternehmens wird während der Endbesprechung vor Ort im Beisein der Parteien abgeschlossen, bei der sie ein Protokoll über die Abnahme der Installation unterzeichnen.

Die Dienstleistung gilt als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn der Kunde während dieser Abschlussbesprechung keine Vorbehalte vorbringt und diese im Protokoll vermerkt sind.

6.3 Gefahrübergang

Die Übertragung des Risikos des Verlusts und der Verschlechterung der Ausrüstung auf den Kunden erfolgt am Ende der Installation der Installation bei der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls der Installation.

6.4. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Installationsgeräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Unternehmens.

  1. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

7.1. Preis

Die Preise verstehen sich in Euro und exklusive Steuern. Sie erhöhen sich daher um die am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.

Die Kosten für die Dienstleistung entsprechen denen, die am Tag der Bestellung gelten, und sind in dem Kostenvoranschlag angegeben, den das Unternehmen dem Kunden zuvor mitgeteilt hat.

Der Preis der Dienstleistung richtet sich nach den Arbeitskosten, der gewählten Ausrüstung, den Fristen, der Komplexität der auszuführenden Arbeiten sowie der Zeit, die für die Durchführung der Installation und deren Installation beim Kunden aufgewendet wird.

7.2. Zusätzliche Kosten

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Kunden die Zahlung zusätzlicher Kosten zu fordern, falls Fehler in der Beschreibung, Bemaßung und allgemeiner in den Informationen zum Projekt oder zu den Bedürfnissen des Kunden vorliegen, die zuvor vom Kunden angegeben wurden, oder ein Mangel an Informationen vorliegt Informationen des Kunden würden für das Unternehmen eine größere Arbeitsbelastung als ursprünglich prognostiziert bedeuten. 

Für den Fall, dass die Erbringung der bestellten Dienstleistung im Vergleich zu den Prognosen im Angebot zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordern würde, wird dieser auf der Grundlage eines Satzes von 45 Euro ohne Steuern pro Stunde in Rechnung gestellt.

7.3. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird vom Unternehmen fünf (5) Tage nach der Abschlussbesprechung und der Unterzeichnung des Installationsabnahmeberichts ausgestellt. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart und im Angebot enthalten ist, sind Rechnungen vollständig und in einer einzigen Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ausstellungsdatum zahlbar.

Jeder Zahlungsverzug seitens des Kunden führt automatisch zur Anwendung, ohne dass eine vorherige formelle Mitteilung erforderlich ist:

  • Die Zahlung einer pauschalen Entschädigung für die Beitreibungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro;

  • Die Zahlung von Verzugszinsen, deren Satz dem Dreifachen des geltenden gesetzlichen Satzes entspricht, unbeschadet etwaiger Schäden und Zinsen, die durch die Nichtzahlung verursacht werden;

  • Die Zahlung einer Schadensersatz- und Strafklausel in Höhe von 15 % der geschuldeten Beträge, zusätzlich zu den oben genannten Strafen und etwaigen Rechtskosten;

Eine etwaige Reklamation des Kunden kann in keinem Fall einen Zahlungsaufschub oder eine Aussetzung zur Folge haben.

7.4. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen erfolgen per Banküberweisung an die vom Unternehmen mitgeteilten Koordinaten.

Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung für die Bestellung zu den folgenden Bedingungen:

  • Zahlung einer Anzahlung von 60 % des Gesamtpreises der Bestellung zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden (wie in Artikel 4.2 oben beschrieben);

  • Zahlung des Restbetrags der Bestellung per Sofortüberweisung oder Scheck vor Ort nach Rückgabe der Baustellenleistung.

 

Die Zahlung zusätzlicher Kosten (wie in Artikel 7.2 oben erwähnt) erfolgt bei Ausstellung der Schlussrechnung, d. h. fünf (5) Tage nach der Abschlussbesprechung vor Ort und der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen.

  1. PFLICHTEN DER PARTEIEN

8.1. Verpflichtung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • In gutem Glauben zusammenarbeiten und im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung aktiv und loyal mit dem Unternehmen zusammenarbeiten;

  • Stellen Sie dem Unternehmen alle Informationen, Dokumente, Elemente und Merkmale zur Verfügung, die dieses für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung als notwendig erachtet, insbesondere alle technischen Dokumente, Projektstudien, Pläne, Schaltpläne und Fotos.

  • Setzen Sie das Unternehmen bei Bedarf mit dem Architekten des Installationsorts in Verbindung.

  • Gestatten Sie dem Unternehmen und seinen Teams freien Zugang zu den Standorten, Materialien und Installationen, auf die sich die genannten Dienste beziehen.

  • Beachten Sie alle in den Spezifikationen angegebenen Voraussetzungen.

Gewährleisten Sie die Sicherheit des Interventionsbereichs des Unternehmens während der gesamten Installation der Anlage.

 

Für den Fall, dass der professionelle Kunde als Hauptauftragnehmer bestimmte Dienstleistungen an das Unternehmen vergibt, verpflichtet sich der Kunde, seine gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, wie z. B. die Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz vom 31. Dezember 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen ergeben, und insbesondere: die Intervention des Unternehmens akzeptieren und die Zahlungsbedingungen des Unternehmens von seinem eigenen Kunden (im Folgenden der „Endkunde“) genehmigen lassen.

8.2. Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich:

  • Erbringen Sie Ihren Dienst in Ãœbereinstimmung mit den Regeln der Technik;

  • Führen Sie alle Kontrollen, Versuche und Tests durch, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Funktion der Ausrüstung nach der Installation sicherzustellen.

  • Erbringung der Dienstleistung innerhalb der angegebenen Fristen und gemäß den im Angebot angegebenen Bedingungen;

Das Unternehmen verpflichtet sich, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die an seinem Eigentum und seinem Personal entstehen können.

Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung bei einem seriösen, zahlungsfähigen Unternehmen für alle materiellen und immateriellen Schäden versichert ist, die sich aus der Erbringung der Dienstleistung durch seine Mitarbeiter oder Mitarbeiter ergeben. Diese Versicherung deckt Personenschäden, materielle und immaterielle Schäden und einen Betrag pro Schadensfall von:

-           8.000.000 Euro pro Schadensfall wegen Körperverletzung;

-           900.000 € pro Schadensfall für Sachschäden;

-           600.000 Euro pro Schadensfall für immateriellen Schaden.

Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Garantien während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

Die Gesamtsumme aller Ansprüche ist auf den in Artikel XXXX dieser Bedingungen vorgesehenen Betrag begrenzt.

  1.   VERANTWORTUNG

Die Parteien erkennen an, dass die Bestimmungen dieser Klausel für ihren Wunsch, gemeinsam einen Vertrag abzuschließen, ausschlaggebend sind und dass der vereinbarte Preis die Risikoverteilung zwischen den Parteien und die daraus resultierende Haftungsbeschränkung widerspiegelt.

9.1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Unternehmens für etwaige Ansprüche, Verbindlichkeiten oder Ausgaben, gleich welcher Art, ist, sofern nachgewiesen, auf den vom Kunden gezahlten Betrag ohne Mehrwertsteuer der Bestellung beschränkt.

In jedem Fall darf die Haftung des Unternehmens den Höchstbetrag der Haftpflichtversicherung des Unternehmens nicht überschreiten.

9.2. Haftungsausschluss

Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf direkte materielle Schäden, mit Ausnahme aller indirekten und/oder immateriellen Schäden, und insbesondere aller Schäden im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder Mission des Kunden, jeglichem Geschäfts-, Gewinn-, Gewinn-, Betriebs-, Goodwill-, Handels-, Wirtschafts-, und andere Umsatzeinbußen des Kunden.

Die Verantwortung des Unternehmens kann auch nicht übernommen werden für:

  • Alle Schwierigkeiten oder Fehlfunktionen der Ausrüstung, die dem Kunden oder dem Endkunden zuzuschreiben sind;

  • Alle Schwierigkeiten oder Hindernisse bei der Einrichtung der Installation, die dem Kunden oder dem Endkunden zuzuschreiben sind

  • Eine Stornierung, Verzögerung oder Verschiebung der Lieferung der Ausrüstung, die durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wird;

  • Im Falle eines vom Auftraggeber zu vertretenden Fehlers in den Maßen des Leistungsortes oder allgemein der Nichteinhaltung der Voraussetzungen;

  • Jegliche Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, die sich aus der Verletzung der in Artikel XXX dieser AGB genannten Verpflichtungen durch den Kunden ergeben würde.

  1. GARANTIEN

10.1. Gesetzliche Garantien

10.1.1 Professioneller Kunde

Der Kunde kann sich dafür entscheiden, die Garantie gegen versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Anspruch zu nehmen, und in diesem Fall kann er zwischen der Auflösung des Verkaufs oder einer Minderung des Verkaufspreises gemäß Absatz 1 wählen Artikel 1644 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

10.1.2 Verbraucherkunde

Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, werden die vom Unternehmen bereitgestellten Geräte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen automatisch und ohne zusätzliche Zahlung in Anspruch genommen:

  • Die gesetzliche Konformitätsgarantie für Produkte, die fehlerhaft, beschädigt oder beschädigt zu sein scheinen oder nicht der Bestellung oder dem Sofortkauf entsprechen;

  • Die gesetzliche Garantie gegen versteckte Mängel, die auf einen Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und die gelieferten Produkte beeinträchtigen und sie unbrauchbar machen;

Unter den im nachstehenden Kasten aufgeführten Bedingungen und Verfahren.

Die Konformität der im Rahmen des Dienstes angebotenen Geräte mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter den Bedingungen des Artikels L.217-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzes und versteckte Mängel der verkauften Sache unter den Bedingungen der Artikel 1641 ff. garantiert . des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Als gesetzliche Konformitätsgarantie gilt für den Kunden Folgendes:

  • Profitieren Sie von einer Frist von zwei (2) Jahren ab Lieferung der Ware;

  • Kann zwischen der Reparatur oder dem Ersatz der Ware wählen, es sei denn, die gewählte Option ist für den Verkäufer mit offensichtlich unverhältnismäßigen Kosten im Vergleich zur anderen Methode verbunden, wenn man den Wert der Ware oder die Bedeutung des Mangels berücksichtigt. In diesem Fall kann der Verkäufer nach der vom Kunden nicht gewählten Methode vorgehen;

  • Ist während der 24 Monate von der Pflicht befreit, den Nachweis der Vertragswidrigkeit der Ware zu erbringen.

 

Die gesetzliche Konformitätsgarantie gilt unabhängig von einer eventuell gewährten kommerziellen Garantie.

 

Der Kunde kann sich dafür entscheiden, die Garantie gegen versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Anspruch zu nehmen, und in diesem Fall kann er zwischen der Auflösung des Verkaufs oder einer Minderung des Verkaufspreises gemäß Absatz 1 wählen Artikel 1644 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Kunde das Unternehmen innerhalb der oben genannten Fristen schriftlich unter den oben in diesem Dokument angegebenen Kontaktdaten über die Nichtkonformität der Geräte informieren und die defekten Geräte innerhalb der oben genannten Fristen zurücksenden Zustand, in dem es gefunden wurde. mit allen Elementen (Zubehör, Verpackung, Anleitung usw.) erhalten wurden.

Das Unternehmen erstattet oder ersetzt Geräte im Rahmen der Garantie, die als nicht konform oder defekt erachtet werden. Im Falle einer Lieferung werden die Versandkosten auf Basis des Rechnungspreises und die Rücksendekosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

Der Kunde muss dem Unternehmen einen Brief per Einschreiben mit Rückschein senden, in dem er die Art der Rückerstattung und die gewünschte Entschädigung angibt.

Rückerstattungen für Geräte, die als nicht konform oder fehlerhaft erachtet werden, erfolgen so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem das Unternehmen die Nichtkonformität oder den versteckten Mangel festgestellt hat.

Die Rückerstattung erfolgt per Überweisung auf das Bankkonto des Kunden.

Die Garantie des Unternehmens beschränkt sich auf den Ersatz oder die Erstattung nicht konformer Geräte oder Geräte, die von einem Defekt betroffen sind.

10.2. Herstellergarantie

Das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Kunden die Herstellergarantie zu gewähren.

Für die vom Unternehmen installierte Ausrüstung gilt eine Garantie für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, es sei denn, das Unternehmen hat ordnungsgemäß schriftlich etwas anderes vereinbart.

Wenn während der Garantiezeit ein Mangel festgestellt wird, muss der Kunde das Unternehmen innerhalb von XX (X) Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich informieren und ihm alle erforderlichen Informationen zur Beschreibung der Art des festgestellten Mangels zukommen lassen.

Während der Garantiezeit modifiziert, repariert oder ersetzt das Unternehmen nach eigenem Ermessen die von ihm als defekt anerkannten Geräte.

Die aus der Gewährleistungspflicht resultierenden Arbeiten werden in den Werkstätten der Gesellschaft durchgeführt. Zu diesem Zweck sendet der Kunde das defekte Gerät an das Unternehmen zurück.

Die auszutauschenden Elemente gehen in das Eigentum des Unternehmens über, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich schriftlich zum Zeitpunkt der Reparaturanforderung verlangt.

Liegt keine Panne vor, gehen folgende Kosten zu Lasten des Kunden:

  • Die Kosten für die Analyse und eventuelle Demontage, die aufgrund der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Ausrüstung erforderlich sind;

  • Rücksendekosten;

  • Die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitarbeiter des Unternehmens im Falle eines Eingriffs vor Ort beim Kunden.

  • Reparaturen, Änderungen oder der Austausch von Teilen während der Garantiezeit führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.

11. HÖHERE GEWALT

Die Haftung des Unternehmens kann nicht übernommen werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer seiner in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückzuführen ist.

Darüber hinaus gelten als Fälle höherer Gewalt alle durch die Rechtsprechung anerkannten Fälle, insbesondere: vollständige oder teilweise Streiks innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, Epidemien, Pandemien, Blockierung oder Störung von Kommunikationsmitteln, Telekommunikation oder Post Dienstleistungen, Nichtverfügbarkeit und Mangel an Rohstoffen, Ausrüstung oder Produkten, Angriffe, Kriege jeglicher Art, Familiendramen, Frost, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Stromausfälle usw. „Elektrizität“.

Wenn das Unternehmen feststellt, dass es nicht in der Lage ist, seine Dienstleistungen zu erbringen oder die Ausrüstung bereitzustellen, wird es die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist auf beliebige Weise darüber informieren.

Der Eintritt eines Falles höherer Gewalt hat zur Folge, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens ausgesetzt wird. Die Aussetzung der Verpflichtungen des Unternehmens kann in keinem Fall eine Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung begründen und auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Verzugsstrafen führen.

Wenn der Grund für die Aussetzung seiner Verpflichtungen entfällt, wird das Unternehmen alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird das Unternehmen den Kunden durch Mitteilung über die Wiederaufnahme seiner Verpflichtungen informieren.

Während dieser Aussetzung vereinbaren die Parteien, dass die durch die Situation entstehenden Kosten des Kunden in keinem Fall vom Unternehmen getragen werden können.

Wenn die Behinderung dauerhaft war oder länger als dreißig (30) Kalendertage andauern würde, kommen die Parteien zusammen und konsultieren einander mit dem Ziel, ihre Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen, sobald die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt aufhören. .

12. GEISTIGES EIGENTUM

Das Unternehmen bleibt Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an der Ausrüstung und insbesondere an den Studien, Zeichnungen, Modellen, Prototypen und Know-how, die auch auf Wunsch des Kunden im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistung erstellt werden der Kunde. Dem Kunden ist es daher untersagt, diese Geräte, Studien, Zeichnungen, Modelle und Prototypen ohne die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Genehmigung des Unternehmens zu vervielfältigen oder zu verwenden, was möglicherweise von einer finanziellen Gegenleistung abhängt.

13. UNTERVERGABE

Wenn es dies für erforderlich hält, kann das Unternehmen die Erbringung einer Dienstleistung an eine autorisierte Person seiner Wahl untervergeben, vorbehaltlich der Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Vergabe von Unteraufträgen und insbesondere der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 75-1334 von 31. Dezember 1975

In einem solchen Fall bleibt das Unternehmen dem Kunden gegenüber für die Erfüllung seiner Verpflichtungen unter den hier definierten Bedingungen haftbar.

14. PERSONENBEZOGENE DATEN

Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung wird der Kunde darüber informiert, dass das Unternehmen die personenbezogenen Daten der für die Bestellungen des Kunden verantwortlichen Person(en) im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verarbeitet Datenschutzgesetz als Datenverantwortlicher.

Sie unterliegen der Verarbeitung auf Grundlage der Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anwendung von Artikel 6.1.b. der DSGVO zu folgenden Zwecken:

-           Verwaltung, Leistung und Rendite des Dienstes;

-           Abrechnungs- und Zahlungsmanagement;

-           Ausübung von Rechten durch betroffene Personen.

Personenbezogene Daten sind für das Unternehmen bestimmt.

Sie werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und zu Archivierungszwecken fünf (5) Jahre nach dem Datum der letzten Bestellung aufbewahrt.

Jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der sie betreffenden Daten. Es kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich widersprechen, es sei denn, dieser Widerspruch beeinträchtigt die ordnungsgemäße Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um ihre Rechte auszuüben, kann sich jede betroffene Person an das Unternehmen unter folgender Adresse wenden:

ADDON SPORTS,

XXX – XXXXX

Abschließend wird der Kunde über sein Recht informiert, sich an die zuständige Verwaltungsbehörde zu wenden, wenn er der Ansicht ist, dass seine Rechte oder die seiner Mitarbeiter nicht respektiert wurden.

15. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

15.1 Verzicht

Die Tatsache, dass das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt keine der vorliegenden Klauseln in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme derselben Klauseln angesehen werden.

15.2 Unabhängigkeit der Klauseln

Die eventuelle Aufhebung einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die weiterhin ihre volle Wirksamkeit entfalten, solange die allgemeine Wirtschaftlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewahrt bleibt.

15.3 Unabhängigkeit des Unternehmens

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen jegliche Präpositions- oder Unterordnungsverhältnisse zwischen den Parteien aus, da das Unternehmen seinen Auftrag autonom und unabhängig ausübt.

15.4 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, keine gegenwärtigen oder zukünftigen Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Unternehmens direkt oder indirekt anzuwerben oder zu beschäftigen, selbst wenn die anfängliche Anwerbung durch den Mitarbeiter erfolgt, es sei denn, es liegt die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens vor. Diese Klausel gilt während der gesamten Dauer der Ausführung des Auftrags und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Ende.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel zahlt der Kunde dem Unternehmen als Strafklausel einen Betrag in Höhe des Sechsfachen (6) des Bruttomonatsentgelts des betreffenden Mitarbeiters.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ihnen zugrunde liegenden Aufträge unterliegen unter Ausschluss aller anderen Rechte dem französischen Recht.

16.2. Sprache

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Fremdsprachen ist im Streitfall ausschließlich der französische Text maßgebend.

16.3. Mediation

Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher ist, der eine natürliche Person ist, wird er darüber informiert, dass er in jedem Fall auf eine Schlichtung zurückgreifen kann, insbesondere bei der Verbraucherschlichtungskommission, gemäß Artikel L. 612-1 des Verbraucherschutzgesetzes Code oder mit bestehenden sensorischen Vermittlungsstellen, und deren Referenzen sind:

[ZU VERVOLLSTÄNDIGEN][AD6] 

oder eine alternative Streitbeilegungsmethode (z. B. Schlichtung) im Streitfall.

16.4. Zuweisung der Gerichtsbarkeit

Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auslegung, Gültigkeit, Ausführung oder Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt zur sofortigen Zahlung aller dem Unternehmen durch den Kunden geschuldeten Beträge, unbeschadet aller anderen Klagen, die das Unternehmen in diesem Zusammenhang möglicherweise erheben kann gegen den Kunden. Im Falle einer solchen Streitigkeit werden die Parteien ihr Bestes tun, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Andernfalls sind alle Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden hinsichtlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere ihrer Gültigkeit, Anwendung, Auslegung, Ausführung oder Beendigung sowie hinsichtlich des vom Unternehmen mitgeteilten Angebots oder der Zahlung des Preises Gegenstand von Die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Handelsgericht Lyon.

DIESE KLAUSEL GILT AUCH IM FALLE EINER VERWEISUNG, EINER GARANTIEANRUF ODER MEHRERER BEKLAGTER.

 [AA1]Zu vervollständigen

 [AD2]Ist es immer das Gleiche?

 [AAA3]Benötigen Sie eine Anzahlung? Wenn ja, um wie viel?

 [GS4]60 % Anzahlung bei Bestellung. Den Rest regeln wir gerne durch Bemusterung an der Rezeption vor Ort. Möglich ?

 [AA5]Die Einrichtung der Lastschrift scheint mir kompliziert zu sein, wir können jedoch die Zahlung vor Ort am Tag des Erhalts der Website per Scheck oder Banküberweisung verlangen. per Banküberweisung am Tag des Erhalts

 [AD6]Konkretisieren. Sie müssen einer Mediationsstelle beitreten. Wir werden noch einmal darüber reden.

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